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Privatkunden · Mobilität

Kfz-Versicherung

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko – passend zu Fahrzeug, Fahrprofil und Budget.

Leistungen

Was ist versichert?

Die wichtigsten Bausteine des Grundschutzes – die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab.

Kfz-Haftpflicht

Pflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden anderer.

Teilkasko

Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch, Diebstahl, Brand und Wildunfall.

Vollkasko

Zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus.

Tierbiss und Folgeschäden

Marderbiss an Kabeln und Schläuchen inklusive Folgeschäden.

Schadenfreiheitsrabatt

Jedes unfallfreie Jahr senkt Ihren Beitrag.

Europaweiter Schutz

Auch in den Niederlanden, Belgien und im Urlaub.

Bausteine

Optionen und Deckungserweiterungen

So passen wir den Schutz an Ihre Situation an. Mit Empfohlen markieren wir Bausteine, die wir in der Regel empfehlen.

Schutzbrief Empfohlen

Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen und Rücktransport.

Rabattschutz

Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt nach einem Schaden erhalten.

Neu- und Kaufpreisentschädigung Empfohlen

Bei Totalschaden oder Diebstahl eines jungen Fahrzeugs.

GAP-Deckung

Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasing- oder Kreditrestschuld.

Fahrerschutz

Absicherung des Fahrers bei selbstverschuldetem Unfall.

Akku-Schutz für E-Autos

Schäden am Hochvoltakku, Kurzschluss und Tierbiss an Ladekabeln.

Werkstattbindung

Günstigerer Beitrag, wenn die Reparatur in einer Partnerwerkstatt erfolgt.

Mallorca-Police

Höhere Deckung beim Mietwagen im Ausland.

Unsere Erfahrung

Darauf achten wir beim Vergleich

  • Deckungssumme Haftpflicht 100 Mio. € pauschal statt nur gesetzlicher Mindestdeckung.
  • Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit (z. B. rote Ampel).
  • Wildschäden mit Tieren aller Art – nicht nur Haarwild.
  • Kurzschluss- und Marderbiss-Folgeschäden ohne niedrige Obergrenzen.
  • Kündigungsfrist: In der Regel bis 30. November zum Jahreswechsel.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Meist zum 1. Januar mit Kündigung bis 30. November. Nach einer Beitragserhöhung, einem Schaden oder bei Fahrzeugwechsel gibt es Sonderkündigungsrechte.

Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt übertragen?

Ja, etwa von den Eltern auf ein Kind oder zwischen Partnern – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir prüfen das für Sie.

Bin ich mit einem deutschen Auto in den Niederlanden versichert?

Ja, die Kfz-Haftpflicht gilt in ganz Europa. Die grüne Karte erhalten Sie bei Bedarf über uns.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Gern beraten wir Sie persönlich.

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